5. Zentrale Leitungsaufgaben

Antragsberechtigt:

Jugendorganisationen, die im KJR Kitzingen Mitglied sind und eine Kreisebene besitzen.

Antragsverfahren:

Antragsfrist bis 15.11. jeden Jahres

(auf KJR-Antragsformular oder formlos)

Bedingungen:

Auflistung, der im Landkreis tätigen Gruppen nach Ortschaften und deren Mitgliedsstärke.

Erläuterungen:

Unterstützung der Kreisebene

Zuschusshöhe:

Jugendorganisationen, die in

a) über 30 Ortschaften vertreten sind:        bis zu   1.200,00 €

b) über 15 Ortschaften vertreten sind:        bis zu      600,00 €

c) über 10 Ortschaften vertreten sind:        bis zu      350,00 €

d) über   4 Ortschaften vertreten sind:        bis zu      200,00 €

e) bis zu 4 Ortschaften vertreten sind,                                                         Sockelförderung wenn Kreisebene besteht   mit      100,00 €

zusätzlicher Zuschuss:

Bei Teilnahme an den Verbandsvorsitzendengesprächen  

erhält der Verband pro Gespräch                                  25,00 €

Bei Teilnahme am Arbeitseinsatz am KJR-Zeltplatz  

z.B. im Frühjahr  zusätzlich pro Verband                       25,00 €