6. Besondere Maßnahmen

Antragsberechtigt:

Jugendorganisationen, die im KJR Kitzingen Mitglied sind und sonstige freie, nicht kommunale Träger von Jugendpflegemaßnahmen, soweit sie öffentlich anerkannt sind.

Antragsverfahren:

Formlose Voranmeldung mindestens 6 Wochen vorher mit voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen, der erwarteten Teilnehmerzahl, sowie der Beschreibung der Maßnahme.

Zuschusshöhe:

Entscheidung über die Höhe des Zuschusses im Einzelfall durch den KJR-Vorstand, in der Regel bis zu 10 %, in Ausnahmefällen bis zu 40 %, der angemessenen Gesamtkosten.

Erläuterungen:

* Projektarbeit: wie z.B. Behindertenarbeit; im Bereich Umweltschutz; Bildungsarbeit für/mit arbeitslosen und/oder ausländischen Jugendlichen; Aktivitäten im Bereich Drogenprävention.

*Kulturarbeit: wie z.B. im Bereich musisch-kulturelle Aktivitäten; Open-Air-Festival.

*andere besondere Maßnahmen: wie z.B. im Bereich internationale Jugendarbeit.

Bedingungen:

Über die Förderfähigkeit entscheidet die Vorstandschaft des KJR aufgrund der vorgelegten Beschreibung der Maßnahme.